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Wichtige Informationen zur neuen Coronavirus-Testverordnung
Nach der neuen Coronavirus-Testverordnung, die am 08.03.21 in Kraft getreten ist, gilt, dass jeder Bürger Anspruch auf einen Antigen-Test hat.
Wichtig: Jeder positive Antigen-Test muss mit einem PCR-Test bestätigt werden.
Bei begründetem Verdacht auf eine Virusvariante hat der Bürger Anspruch auf eine variantenspezifische PCR-Testung.
Für die Laborüberweisung des PCR-Tests verwenden Sie das OEGD-Formular und vermerken auf dem Schein, dass es sich um einen Bestätigungstest nach positivem Schnelltest handelt.
Star.net®-Anwender: Bitte wählen Sie „Corona-Bestätigung nach reaktivem Schnelltest“ aus
Weitere Informationen entnehmen sie bitte der neuen Rechtsverordnung:
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Was ist bei Antigentests zur Eigenanwendung (Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 zu beachten?
Im Epidemiologischen Bulletin 8/2021 des RKIs werden die Chancen, aber auch Risiken und Limitationen bei der Eigenanwendung von Antigen-Selbsttests zum Nachweis einer akuten Infektion mit SARS-CoV-2 beschrieben.
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Anforderung Coronavirus (2019-nCoV) RNA, ggf. Mutationsanalyse
Durch die Ende Januar geänderte bzw. angepasste Rechtsverordnung hat das BMG als Verordnungsgeber die Möglichkeit zur Nachtestung von erstmalig SARS-CoV2-PCR positiven Fällen auf das Vorhandensein der Mutationen, die für die epidemiologische relevanten Varianten B.1.1.7, B.1351 und B.1.1.28.P.1 typisch sind, gegeben. Der aktuelle RKI-Bericht zur Verbreitung der Varianten, auch in Berlin, unterstreicht die Bedeutung dieser Nachtestung.
Gründehierfür könnten z. B. Rückkehr der Patienten von einer Auslandsreise, Kontakt zu einem durch eine der Virusvarianten infizierten Patienten oder epidemiologische Ungewöhnlichkeiten wie Mikroausbrüche sein.
Bitte nutzen Sie daher den Muster 10OEGD-Scheinfür die Anforderung oder vermerken auf dem Muster 10C-Schein „ggf. Mutationsanalyse“.
Die Seite zum Abruf der Beschlüsse der KBV finden Sie hier:
https://www.kbv.de/media/sp/2021-02-08_KBV_Vorgaben_Pflichten_LE_TestV_v.27.01.2021.pdf
Bei Fragen hierzu können Sie uns gerne kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor 28
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COVID-19 Online-Befundauskunft
Liebe Patientinnen und Patienten,
neben einer guten labormedizinischen Versorgung ist es uns in diesen Zeiten besonders wichtig, unseren Patientinnen und Patienten die COVID-19 Testergebnisse so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen. Mit unserem Online-Zertifikatservice können Sie Ihren COVID-19 Befund selbstständig abrufen, herunterladen und ausdrucken. Die Übermittlung des schriftlichen Befundes an Ihre/n behandelnde/n Ärztin/Arzt bleibt von diesem Service unberührt. Die Seite zum Abruf Ihres Corona-Testergebnisses finden Sie hier:
Bitte entnehmen sie bitte alle Informationen der folgenden Seite:
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Aktuelle Informationen zum neuen Coronavirus
Hier finden Sie hilfreiche Links zum Thema COVID-19.
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Nationale Teststrategie: Aktualisierte Corona-Testverordnung des BMG
Wir bitten Sie um Beachtung und Unterstützung, vor allem auch bezüglich der dort vorgesehenen Priorisierungen:
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Blutentnahmen nach Terminvereinbarung
Wir freuen uns, im Labor 28 wieder Blutentnahmen durchführen zu können. Wir bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass dies nur nach vorheriger Terminvergabe möglich ist. Bitte vereinbaren Sie Termine unter Tel. 030 82093-0, oder online über Mein Direktlabor. Wir führen keine Abstrichentnahme auf SARS-CoV-2 durch.
Von der Blutentnahme ausgeschlossen sind Patienten mit akuten Atemwegsinfektionen oder Verdacht auf eine Corona-Infektion. Der Zugang zur Blutentnahme im Labor erfolgt über Türfreigabe. Für Patienten gilt Maskenpflicht bei Betreten des Labors.
Ihr Labor 28-Team