Einhaltung des Gendiagnostikgesetzes
Mit Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) zum 01.02.2010 können genetische Untersuchungen nur nach Aufklärung und mit schriftlicher Einwilligung des Patienten durchgeführt werden (entsprechende Formulare können im Labor 28 angefordert werden).
Aufklärung vor genetischen Analysen gemäß Gendiagnostikgesetz
Einwilligungserklärung zur genetischen Untersuchungen gemäß GenDG
Informed written consent for genetic testing according to GenDG