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Aviäre Influenza – Verdachtsabklärung und Maßnahmen

Im Dezember 2025 veröffentlichte das Robert Koch-Institut (RKI) eine Orientierungshilfe zur Verdachtsabklärung der Aviären Influenza. Worauf muss man bei entsprechendem Verdacht achten und wie sollte das weitere Vorgehen aussehen?

DR. MED. THOMAS FREUND

Aviäre Influenzaviren zirkulieren natürlicherweise in wilden Wasservögeln. Durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren können auch Menschen mit aviären Influenzaviren infiziert werden. Erhöhtes Risiko haben vor allem beruflich exponierte Personen. Die Symptome reichen von milden Erkältungssymptomen über Konjunktivitis, akuten Atemwegsinfektionen bis hin zu letalen Verläufen. Die aktuell zirkulierenden zoonotischen Influenzaviren haben bislang keine anhaltende Übertragung von Mensch zu Mensch gezeigt.

Influenzaviren gehören zur Familie der Orthomyxoviridae und besitzen ein negativsträngiges RNA-Genom, welches in mehrere einzelne RNA-Segmente aufgeteilt ist. Wenn ein Wirt (Tier oder Mensch) gleichzeitig mit einem aviären und einem human-adaptierten Influenzavirus infiziert ist, können beim Verpacken der Virussegmente neue Genkombinationen entstehen (antigenic shift bzw. genetische Reassortierung), welche möglicherweise die Übertragbarkeit begünstigen. So können Übertragungen von aviären Influenzaviren auf Säugetiere, wie zuletzt 2024/25 in den USA auf Milchkühe, die Chance auf Anpassungsmutationen erhöhen. In Deutschland ist noch kein Fall von aviärer Influenza bei einem Menschen bekannt geworden.

In der Risikoeinschätzung zur aktuell in Deutschland vornehmlich zirkulierenden hochpathogenen Aviären Influenza H5 (HPAI H5) Klade 2.3.4.4b stuft das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das Risiko des Eintrags, der Aus- und Weiterverbreitung von HPAI H5 Viren in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands als hoch ein (Stand 12.01.2026). HPAI bezeichnet Influenzavirus-A-Stämme, die bei Geflügel eine schwere, systemische Erkrankung mit hoher Letalität verursachen. „Hochpathogen“ beschreibt primär die Virulenz im Geflügel und ist nicht automatisch gleichzusetzen mit hoher Pathogenität beim Menschen.

Das RKI hat eine kompakte Orientierungshilfe zur Verdachtsabklärung auf Aviäre Influenza für den klinischen Alltag veröffentlicht (siehe Abbildung 1). Verdacht besteht nur, wenn Symptomatik und mindestens ein Expositionskriterium erfüllt sind. Damit wird vermieden, dass unspezifische Atemwegsinfekte ohne epidemiologischen Kontext überdiagnostiziert werden.

Abbildung 1: Adaptiertes Flussschema gemäß der Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte „Aviäre Influenza: Verdachtsabklärung und Maßnahmen“ des Robert Koch-Instituts (Stand: 03.12.2025).

Zentral ist die anamnestische Information, ob in den letzten 10 Tagen, bzw. 10 Tage vor Symptombeginn, Kontakt zu einem erkrankten, verendeten oder gekeulten Geflügel im Zusammenhang von Nutztierhaltung oder Schlachtung bestand. Andere Expositionskriterien stellen der direkte Kontakt zu entsprechenden Vögeln (z. B. als Jagende, Veterinär-/Laborpersonal), Kontakt zu labordiagnostisch bestätigt erkrankten Tieren, deren Produkten oder Ausscheidungen sowie der Kontakt zu einem labordiagnostisch bestätigten humanen aviären Influenza-Fall dar. Eine Beratung zur Einschätzung des klinischen Falls ist über den „Ständigen Arbeitskreis der Kompetenz und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger“ (rki.de/stakob) möglich.

Bereits der Verdacht auf Aviäre Influenza sowie die Erkrankung bzw. Tod sind nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Die Kontaktaufnahme ist darüber hinaus auch für die Abstimmung des weiteren Vorgehens hilfreich. Zur Diagnostik wird primär eine Influenza-A-PCR empfohlen. Die im Labor 28 durchgeführte PCR erkennt auch die in Deutschland vornehmlich zirkulierende HPAI H5N1. Der klinische Verdacht auf eine Aviäre Influenza muss dem Labor unbedingt mitgeteilt werden, sodass die entsprechend Influenza A-positive Probe an das Nationale Referenzzentrum weitergeleitet werden kann, um eine weitere Subtypisierung durchzuführen.

Als Material empfiehlt sich ein kombinierter Nasen-/Rachenabstrich, bei schwerer Erkrankung stellen tiefere Materialien wie Sputum oder eine Bronchoalveoläre Lavage das Material der Wahl dar. Hervorgehoben wird die zeitnahe Prüfung einer antiviralen Therapie (gegebenenfalls auch bevor alle Ergebnisse vorliegen) sowie die engmaschige klinische Betreuung.

Die aktuelle globale Public-Health-Risikoeinschätzung für die Allgemeinbevölkerung bleibt niedrig – unter der Bedingung, dass keine nachhaltige Mensch-zu-Mensch-Transmission auftritt. Genau deshalb ist das Vorgehen bei Verdacht so wichtig: frühe, saubere Falldefinition, rasche Labordiagnostik, Meldewege und konsequente Hygiene.

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Literatur

  1. https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/influenza-(avian-and-other-zoonotic)
  2. https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/Z/ZoonotischeInfluenza/Flussschema.html
  3. https://www.cdc.gov/flu/php/viruses/change.html
  4. https://www.rki.de/SharedDocs/FAQs/DE/Gefluegelpest/Gefluegelpest.html#entry_16926190
  5. https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00069469/FLI-Risikoeinschaetzung_HPAI_H5_2026-01-12.pdf
  6. https://www.woah.org/fileadmin/Home/fr/Health_standards/tahm/3.03.04_AI.pdf

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