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Medizinische Labordiagnostik – Ist der Arztvorbehalt noch „up to date“?

Dr. med. Michael Müller

In der letzten Ausgabe war das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) mit der darin vorgesehenen Erweiterung der pharmazeutischen Dienstleistungen in Apotheken um labordiagnostische Leistungen der Prävention und auch der Infektionsdiagnostik Thema des Leitartikels. Mit Hinweis auf den erforderlichen Arztvorbehalt bei der Indikationsstellung für Laboratoriumsuntersuchungen gibt es breiten Widerspruch aus der Ärzteschaft. Es bleibt zu hoffen, dass die Hinweise und Warnungen im Bundesministerium für Gesundheit und im jetzt beginnenden parlamentarischen Prozess berücksichtigt werden.

Es ist auch in diesem Gesetzesvorhaben deutlich zu erkennen, dass die politisch Verantwortlichen durch Übertragung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten auf nichtärztliche Gesundheitsberufe den vermeintlich erschwerten Zugang von Versicherten oder Patienten zur Versorgung erleichtern wollen, ohne das Kernthema der Versorgungssteuerung wirklich anzugehen. Parallel hierzu ist eine weitere besorgniserregende Entwicklung in Berlin und auch anderswo in Deutschland zu beobachten: Start-up-Unternehmen machen im Bereich von Fitness, Ernährung und Maßnahmen zur Verbesserung der Langlebigkeit (longevity) Angebote, bei denen Laboruntersuchungen eine wichtige Rolle spielen; Drogeriemarktketten bieten in Kooperation mit Heilpraktikerorganisationen und fachärztlichen Laboren eine Auswahl von Diagnostik-Paketen an, unter denen die Nutzer frei wählen können.

Diese Konzepte arbeiten mehr oder weniger bewusst an der Grenze zu den sonst üblichen Versorgungsangeboten und nutzen das ohnehin große Bedürfnis der Versicherten nach weitergehenden Informationen zum eigenen Gesundheitsstatus. Das Internet hält hier vielfältige Webseiten bereit mit zum Teil sehr fragwürdigen Inhalten. Alle diese Angebote und Konzepte werden ohne einen für die jeweilige Blutuntersuchung medizinisch begründbaren Anlass an die Bevölkerung adressiert. Die Nutzer dieser Angebote entscheiden sich zufällig für ein angebotenes Produkt, das dem aus der Situation entstehenden Bedürfnis nach eigener Bewertung am nächsten kommt. Und unter dem Motto „mehr hilft mehr“ werden Laboruntersuchungen in Paketen zusammengestellt und so vermittelt, dass diese vielen Informationen mehr Sicherheit geben.

Dabei ist schon lange bekannt, dass mit der Zahl an Laboruntersuchungen, die zufällig und ohne medizinisch begründbaren Anlass durchgeführt werden, die Wahrscheinlichkeit eines analytisch auffälligen Befundes deutlich steigt; bei sechs Untersuchungen liegt die Wahrscheinlichkeit für eine auffällige bereits bei 25 %, bei zwölf Untersuchungen liegt sie bei über 40 %. Ob dann der Laborbefund außerhalb der ermittelten Referenzbereiche auch mit einer Erkrankung zusammenhängt, ist unklar und meist nicht der Fall. Nicht selten liegen Ursachen in Medikamenteneinnahmen, in körperlicher Aktivität vor der Blutentnahme oder in Einflüssen durch die Ernährung begründet. In der Folge werden dann Kontrolluntersuchungen über eine haus- oder fachärztliche Praxis initiiert, die allein wegen des zufällig auffälligen Laborbefundes erfolgen.

Würde stattdessen vor einer labordiagnostischen Untersuchung zunächst der medizinische Bedarf oder Anlass dafür geklärt werden, wären dann zufällig auffällige Befunde weitaus häufiger mit einer Erkrankung assoziiert. So trägt ärztliche Expertise bei der Indikationsstellung für medizinische Laboruntersuchungen wesentlich dazu bei, dass durch anlassloses Testen verursachte unnötige Kontrolluntersuchungen und eine medizinisch nicht begründbare zu hohe Zahl an Laboruntersuchungen vermieden werden. Insofern ist der Erhalt des Arztvorbehaltes für die medizinische Diagnostik auch ein Schutz für die Bevölkerung.

Neben einem Zuviel und der anlasslosen Testung bergen die Angebote ohne ärztliche Begleitung auch die Gefahr, dass die Nutzer sich auf die Richtigkeit der Angebotsinhalte verlassen und dann möglicherweise wegweisende Laboruntersuchungen nicht erfolgen, obwohl es hierfür eine dringliche medizinische Indikation gäbe. Es werden immer wieder solche Fälle beobachtet, bei denen wegen einer unspezifischen Symptomatik wichtige und für einen frühzeitigen Therapiebeginn entscheidende Laboruntersuchungen erst spät bei einem ärztlichen Kontakt erfolgen. Auch das sollten die Nutzer wissen.

Der Arztvorbehalt in der medizinischen Labordiagnostik ist also weiterhin nicht nur „up to date“. Er gewährleistet eine bestmögliche medizinische Versorgung. Deswegen sollte er auch weder zur Diskussion noch zur Disposition stehen. Vor diesem Hintergrund ist es auch im gemeinsamen Interesse aller ärztlichen Fachgruppen, für den Arztvorbehalt in der medizinischen Labordiagnostik einzutreten.

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