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Der Steuertipp
Finanzierungkosten für Lebensversicherungen bei Vermietungseinkünften absetzbar Aufgrund einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH), sind Finanzierungskosten für Lebensversicherungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig, wenn die Kapitallebensversicherung der Rückzahlung der Darlehen dient. Die Finanzierung der Vermietungsobjekte über eine Lebensversicherung wird als Bestandteil eines einheitlichen Gesamtkonzepts zur Finanzierung von Anschaffungskosten betrachtet. Werden Darlehen ausschließlich zur Finanzierung der Versicherungsbeiträge aufgenommen, dienen diese der Tilgung, mit der die Anschaffungskosten der Immobilie letztlich finanziert werden. So kann die Wahl zwischen einer langfristigen Finanzierung über Darlehen und einer kürzeren unter Einsatz von Kapitallebensversicherungen getroffen werden, ohne steuerliche Nachteile zu erleiden. Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen ab 2010 Ab dem 1.1.2010 sind gesetzliche Krankenversicherungsbeiträge in voller Höhe abzugsfähig. Dies gilt auch für private Krankenversicherungsbeiträge, soweit sie eine Grundversorgung im Krankheitsfall abdecken, d.h. die Leistungen in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Ausgeschlossen ist daher der Abzug von Beträgen, die z. B. Einbettzimmer, Chefarztbehandlung o. Ä. betreffen. Ist ein Anspruch auf Krankentagegeld enthalten, ist der tatsächlich gezahlte Betrag um 4 % zu kürzen. Beiträge für in der privaten Krankenversicherung mitversicherte Kinder sind künftig steuerlich ebenso vollständig abzugsfähig wie die Beiträge zur Pflegeversicherung. Im Gegenzug werden alle anderen Versicherungsarten, wie z. B. Unfall-, Haftpflicht- und Lebensversicherungen, auf einen Höchstbetrag von 1.900 € bzw. 2.800 € beschränkt, aber vermindert um die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen, was grundsätzlich zu einem vollständigen Abzugsverbot führt. Die Vorsorgepauschale, die ab dem 1.7.2009 einheitlich auf Basis des ermäßigten Beitragssatzes (14,3 %) berechnet wird, wird von bislang 11 % ab 2010 auf 12 % des Bruttoarbeitslohns erhöht, höchstens aber 1.900 € (bislang 1.500 €) für die Steuerklassen I, II, IV, V, VI und 3.000 € für die Steuerklasse III. Angabe der Kapitaleinkünfte in der Einkommensteuererklärung ab dem Jahr 2009 Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unterhalb des Abgeltungsteuersatzes von 25 %, sieht das Gesetz eine Günstigerprüfung vor, damit Steuerpflichtige nicht durch die Abgeltungsteuer benachteiligt werden. Steuerpflichtige erhalten dann die im Verhältnis zu ihrem persönlichen Einkommensteuersatz zu viel einbehaltene Abgeltungsteuer vom Finanzamt zurückgezahlt. Zu diesem Zweck müssen jedoch die Kapitaleinkünfte in der Einkommensteuererklärung wie bisher angeben werden. Dies beinhaltet zugleich den erforderlichen Antrag auf Durchführung der Günstigerprüfung. [nach oben] [zurück] |