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für Familien mit Kindern sowie für die Berücksichtigung haushaltsnaher Dienstleistungen Abzugsbeschränkung von Schulgeld Eltern können mehr Schulgeld steuerlich als Sonderausgaben absetzen, wenn sie ihr Kind zum Beispiel auf eine private oder kirchliche Schule schicken. Die Schulkosten (ohne Kosten für Unterkunft und Verpflegung) sind zu 30 Prozent als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Ab 1. Januar 2009 steigt der maximale Sonderausgabenabzug für Schulgeld sowohl für deutsche wie für ausländische Schulen von 3.000 € auf 5.000 €. Umgerechnet sind also Schulgelder bis zu 16.666 € im Jahr steuerbegünstigt. Bei einem Prozentsatz von 30 % ergibt sich so der maximale Abzug als Sonderausgaben in Höhe von 5.000 €. Die neuen Regelungen zum Schulgeldabzug sind zwar mit dem Jahressteuergesetz 2009 (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG) eingeführt worden. Sie gelten aber bereits ab dem Jahr 2008. Grundsätzlich wird der Abzug des Schulgeldes als Sonderausgaben auch für deutsche Schulen im Ausland und anderen Schulen im EU-Ausland anerkannt. Der Schulbesuch muss aber zu einem von der Kultusministerkonferenz anerkannten Schulabschluss führen. Eingeschlossen sind auch private berufsbildende Schulen sowie private Ergänzungsschulen oder Berufsfachschulen. Förderung von Kindern Ab dem Jahr 2009 erfolgt eine Erhöhung des Kindergeldes um 10 € für das erste und zweite Kind, ab dem dritten Kind erhöht sich das Kindergeld um je 16 €. Für Kinder steigt zudem der Kinderfreibetrag um jeweils 216 € von bisher 3.648 € auf 3.864 €. Insgesamt werden damit die steuerlichen Freibeträge für jedes Kind von 5.808 € auf 6.024 € erhöht. Für Kinder, die das 18., aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, werden das Kindergeld bzw. die steuerlichen Freibeträge nur unter weiteren Voraussetzungen gewährt:
Haushaltsnahe Dienstleistungen Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienst- oder Handwerkerleistungen z. B. auch aus den Betriebskosten für eine privat genutzte Wohnung werden ab 2009 steuerlich stärker gefördert. Berücksichtigt werden einheitlich 20 % der Aufwendungen. Folgende Ermäßigungen können beansprucht werden:
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