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Sinn und Zweck jedweder Regulierungsinstrumente wie RLV, EBM und Co ist letzten Endes die gerechte Verteilung des Honorartopfes. Da die Sichtweise für Gerechtigkeit sehr unterschiedlich sein kann, ist Kritik zwangsläufig unvermeidbar. Ärgerlich wird es allerdings, wenn handwerkliche Fehler, interne Kommunikationsprobleme zwischen der Bundes- und Länderebene, der Selbstverwaltung sowie interessengesteuerte Individualgestaltung durch die regionalen KVen hinzu kommen. Mühsam für die niedergelassenen Leistungsträger werden dann noch knappe Zeitvorgaben, teilweise fehlende Voraussetzungen und unklare Informationen. Im Honorarvolumen spielt die Labormedizin/Mikrobiologie eigentlich mit ca. 3 % nur eine Nebenrolle. Dennoch gab und gibt es immer Fälle von vermeintlicher oder tatsächlicher Mengenausweitung. Erhebliche Unterschiede bestehen nach wie vor zwischen überwiesenen und selbst erbrachten Laborleistungen, die immerhin noch ca. 40 % der Gesamtleistungen Labor ausmachen. In den einzelnen Diagnosegruppen wird pro Fall ein Vielfaches des Honorars gegenüber den überwiesenen Laborleistungen verbraucht. Die Labormedizin ist im Rahmen der Diagnose/Therapie unverzichtbar und wird zukünftig - auch dank beachtlicher Innovationsdynamik - eher an Bedeutung gewinnen. Sie ist (besonders in den größeren Einheiten) sehr preiswert geworden und weist einen sehr hohen Qualitätsstandard auf. Es ist verständlich, dass auch bei der Labormedizin eine Begrenzung der Mengendynamik notwendig ist. Sie sollte aber gezielt und bei entsprechender Transparenz der Abrechnungsunterschiede vorgenommen werden. Pauschalkürzungen, Begrenzungen und Streichungen schaden der Versorgungsqualität und sind obendrein überflüssig, da einiges Einsparpotenzial ohne Gefährdung einer guten Versorgung vorhanden ist. Die Labormedizin/Mikrobiologie kann den mittlerweile zur Verfügung gestellten Service nur mit hohem Aufwand gewährleisten. Kontinuierlich haben in den letzten Jahren Leistungssteigerungen bei der Logistik, der Befundung, der Schnelligkeit und Qualität stattgefunden. Auch wurde z. B. mit dem Kombischein bei der Muster-lO-Anforderung ein Instrument gefunden, um die Arbeit in der Praxis einfacher, sicherer und vollständig zu machen. Die jetzige Infragestellung des Kombischeins durch die KV ist ein denkbar ungeeignetes Mittel. Hier soll durch eine Verschlechterung des Prozessablaufes eine Mengenreduzierung erreicht werden. In der täglichen Zusammenarbeit zwischen Labor und Praxis würde die bewährte Routine in einem kaum beherrschbaren Chaos enden. Die zukünftige Laboranforderung wird im e-card-Zeitalter sicher elektronisch erfolgen. Die ersten Lösungen des Laborauftrages per Praxiscomputer an Laborcomputer sind bereits im Test. Damit würde bei Steigerung der Datenqualität das Ausdrucken in der Praxis und das Scannen im Labor entfallen. Es bleibt dabei: Das Mengenspiel ist nur durch Transparenz und intelligente sowie qualitätsorientierte Maßnahmen zu gewinnen. |