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Vereinfachungsregelungen zum Abzug von Steuerberatungskosten Ab dem Veranlagungsjahr 2006 sind privat veranlasste Steuerberatungskosten nicht mehr als Sonderausgaben, jedoch - soweit auf die Ermittlung von Einkünften entfallend - weiterhin als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig. Ungeklärt war bisher die Frage, wie einheitliche Gesamtkosten schätzungsweise aufgeteilt werden können. Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben vom 21. Dezember 2007 nunmehr Klarheit geschaffen. Aus Vereinfachungsgründen wird es nicht beanstandet, wenn ein Aufwand von € 100,00 für steuerliche Fachliteratur, Software etc. angesetzt wird. Dieser Betrag unterliegt keiner weiteren Prüfung. Direktversicherung - Pauschalversteuerung nach Arbeitgeberwechsel Beiträge zu einer Direktversicherung können bei so genannten Altverträgen (Vertragsabschluss bis 31.12.2004) bis zu einem Höchstbetrag von € 1.752,00 jährlich vom Arbeitgeber mit 20% pauschal versteuert werden. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann gemäß einer Billigkeitsregelung seitens der Finanzverwaltung der neue Arbeitgeber weiterhin von einer Altzusage ausgehen und deshalb weiterhin die Pauschalversteuerung durchführen. Dies gilt auch dann, wenn die Direktversicherung wegen Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung zwischenzeitlich privat weitergeführt oder beitragsfrei gestellt wurde. Die neue Pendlerpauschale ab 2007 Bundesfinanzhof bezweifelt Verfassungsmäßigkeit Ab dem Jahr 2007 sind Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte grundsätzlich nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer wie Werbungskosten abziehbar. Die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung war von Anfang an umstritten und hat zu einer Reihe von sich widersprechenden Entscheidungen der Finanzgerichte geführt. In einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat das Finanzgericht Niedersachsen das Finanzamt zur Eintragung eines Lohnsteuer-Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte für Fahrtkosten ab dem ersten Kilometer verpflichtet. Die dagegen eingelegte Beschwerde der Finanzverwaltung wurde durch den Bundesfinanzhof wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelungen zur Pendlerpauschale abgelehnt. Daraus folgt für die Praxis: Auf der Grundlage des vorliegenden Beschlusses ist das Finanzamt verpflichtet, einen Freibetrag für Fahrten von und zur Arbeit ab dem ersten Kilometer auf der Lohnsteuerkarte einzutragen. Damit wird die Steuerermäßigung bereits beim laufenden Steuerabzug berücksichtigt. Bei der Einkommensteuerveranlagung sollte darauf geachtet werden, dass die Steuerfestsetzung hinsichtlich der Entfernungspauschale vorläufig ergeht, da im Falle einer positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur derjenige profitieren kann, dessen Fall noch „offen“ ist. Dazu muss die Steuerfestsetzung hinsichtlich der Entfernungspauschale vorläufig sein oder aber mit dem Einspruch angefochten werden.
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