 |
|
Kleine Fehler - große Auswirkung
|
|
Laboranforderungen für Privatpatienten
Häufig erhalten wir Rechnungen an Privatpatienten mit dem Vermerk „unzustellbar“ oder „Adresse unbekannt“ zurück.
Bitte achten Sie beim Ausfüllen der privaten Überweisungsscheine auf die korrekte Adresse, besonders dann, wenn der Patientenname vom Namen des Rechungsempfängers bzw. des Hauptversicherten abweicht (z. B. bei Kindern oder Ehepartnern, deren Namen nicht mit dem des Hauptversicherten übereinstimmen). Personen, die z. B. als Untermieter wohnen und deshalb nicht auf dem Briefkasten vermerkt sind, sollten im Adresskopf mit „bei xxx“ oder „c/o [Hauptmieter] angegeben werden. Lassen Sie sich ggf. den Personalausweis vorlegen, denn auch für Ihre eigene Privatabrechnung stellen sich die Probleme der nicht zustellbaren Rechnungen.
[nach oben] [zurück] [nächster Artikel]
|