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Lab 28 - Ausgabe März 2007


 

Der Steuertipp: Das Elterngeld ab 2007

 

Am 29. September 2006 wurde das neue Elterngeld im Bundestag beschlossen, der Bundesrat hat dem Gesetz am 03.11.2006 zugestimmt.

Lab28 - Ausgabe März 2007

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Der Steuertipp: Das Elterngeld ab 2007

Der Anspruch auf das neue Elterngeld besteht für alle Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden. Für vor diesem Zeitpunkt geborene Kinder besteht weiterhin der Anspruch auf Erziehungsgeld, so dass es durchaus möglich ist, dass Familien mit mehreren Kindern für die vor dem Stichtag geborenen Kinder das alte Erziehungsgeld und gleichzeitig für ein ab 2007 geborenes Kind das neue Elterngeld erhalten.

Anders als beim Erziehungsgeld gibt es beim Elterngeld keine Einkommensgrenze. Somit besteht für jeden Elternteil der Anspruch auf das Elterngeld. Grundsätzlich besteht ein monatlicher Anspruch von 67 % des vorherigen, pauschalierten Nettoerwerbseinkommens (maximal € 1.800,00 pro Monat) des Elternteils, der wegen der Betreuung des Kindes auf seine Erwerbstätigkeit verzichtet oder diese einschränkt (höchstens 30 Wochenstunden). Alternativ ist zu prüfen, ob Bemessungsgrundlage das gemeinsame Nettoerwerbseinkommen der Eltern (Gleichstellung der Geschlechter), bei Alleinerziehenden das alleinige Nettoerwerbseinkommen sein soll.

Das Elterngeld wird um ein Leistungselement für Eltern mit geringen Einkommen oder nichterwerbstätige Eltern ergänzt (zum Beispiel ein vom Familieneinkommen abhängiger Sockelbetrag), alle Erziehenden erhalten eine Mindestleistung (jedenfalls in der Höhe des bisher 6-monatigen vollen Erziehungsgeldes.

Um Eltern mit älteren Kindern nicht zu benachteiligen, bekommen diese einen Geschwisterbonus in Höhe von 10%. Somit beträgt der Prozentsatz bei Familien mit älteren Kindern nicht 67 sondern 73,7%. Der Geschwisterbonus beträgt mindestens 75 Euro. Den Geschwisterbonus gibt es, wenn neben dem neuen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren vorhanden sind. Bei Wegfall der Voraussetzungen entfällt auch der Bonus.
Alle Eltern bekommen mindestens 300 Euro Elterngeld. Diese 300 Euro werden nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Maximal wird 1.800 Euro Elterngeld gezahlt. Für Mehrlinge gibt es darüber hinaus 300 Euro je Mehrling Extra-Elterngeld. Eine Familie mit Zwillingen kann so maximal 2.100 Euro Elterngeld pro Monat bekommen.

Beide Elternteile haben zusammen Anspruch auf 12 Monatsbeträge Elterngeld. Sie haben Anspruch auf zwei weitere Monate, wenn sie für mindestens zwei Monate ihre Erwerbstätigkeit reduzieren. Auf Wunsch der Eltern können die monatlichen Elterngeld-Zahlungen halbiert und so die Auszahlungsmonate verdoppelt werden.
Da die Höhe des Elterngeldes vom Nettoeinkommen im Jahr vor der Geburt des Kindes abhängt, kann bei Verheirateten, die beide als Arbeitnehmer tätig sind, durch die Wahl der Steuerklasse III das Nettoeinkommen des Ehepartners erhöht werden, der die Elternzeit in Anspruch nehmen will. Eventuell zuviel bezahlte Lohnsteuer des anderen Partners (Steuerklasse V) wird über die Einkommensteuererklärung wieder ausgeglichen. Dies sollte aber genau durchgerechnet werden, ein Steuerklassenwechsel kann mit wenigen Ausnahmen nur einmal im Jahr vorgenommen werden.

Das Elterngeld wird nicht versteuert, es wird steuer- und abgabenfrei gewährt. Allerdings wird das Elterngeld bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes als Einkommen berücksichtigt. Durch diese Maßnahme schöpft der Staat einen Teil des gezahlten Elterngeldes über die Steuererklärung wieder ab.
Insgesamt profitieren die Familien vom neuen Elterngeld. Es gibt aber auch Familien, die im Vergleich zum Erziehungsgeld schlechter gestellt werden. Das Erziehungsgeld wurde wahlweise in 12 Monatsbeträgen à 450 Euro oder in 24 Monatsbeträgen à 300 Euro gewährt. Für Familien ohne ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit bedeutet das Elterngeld somit im schlimmsten Fall eine Einbuße von 12 Monatsbeträgen à 300 Euro, also von 3.600 Euro.

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