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Kleine Fehler - Große Auswirkung
Für Gerinnungsuntersuchungen (z. B. Quick, PTT) und Blutsenkungen (BSG) werden Röhrchen mit einer definierten Menge Natrium-Citrat zur Blutentnahme eingesetzt. Die Citratmenge ist in flüssiger Form in den Röhrchen vorgegeben. Das Mischungsverhältnis bei Gerinnungs- untersuchungen beträgt 1+9 (1 Teil Citrat, 9 Teile Blut), bei BSG 1+4 (1 Teil Citrat, 4 Teile Blut), um korrekte Werte zu bestimmen. Bei einer Blutentnahme mit Butterfly-Kanülen entsteht durch die Schlauchlänge ein Totraumvolumen, das die Füllhöhe beeinträchtigt. Die - nicht unerhebliche - Abweichung der Mengenverhältnisse bei der Abnahme eines einzelnen Röhrchens ergibt nicht verwertbare Messergebnisse (siehe Tabelle). In diesen Fällen wird die Bestimmung vom Labor 28 nicht durchgeführt, um Fehlmedikationen bei der Therapie zu vermeiden. Füllmengenabweichungen bei Blutentnahme mit Butterfly-Kanülen
Die Röhrchenfolge bei der Blutentnahme:
Das Gerinnungsröhrchen sollte nicht am Anfang stehen, weil das erste Röhrchen mit Gewebesaft kontaminiert sein kann. Weitere Fragen beantwortet gerne das Team der Arztbetreuung unter den Rufnummern 030.820 93-152, -154 oder -170. [nach oben] [zurück] [nächster Artikel] |