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Lab 28 - Ausgabe März 2006

Der Steuertipp:

 

Änderungen zum Jahreswechsel

 

Nach dem Regierungswechsel im Jahr 2005 wurden von der großen Koalition diverse Änderungen im Steuerrecht beschlossen. Einige Gesetzesvorhaben wurden bereits im Dezember 2005 verwirklicht, andere Gesetze liegen bisher nur im Entwurf vor. Dieser Steuertipp soll einen Überblick über die bereits beschlossenen Änderungen für den Bereich der Einkommensteuer geben.

Lab28 - Ausgabe März 2006

Wunderheiler gesucht
Parvovirus Infektion u. Schwangerschaft
Intaktes Proinsulin
Hypophysenadenomen
Lupus - Antikoagulanzien
Thrombophiliemarker PAI
Histamin - Intoleranz
Staphylococcus aureus
Antidepressiva - Antipsychotika
Neue Richtlinien zur Hämotherapie
Schilddrüsen- Chirurgie
Der Steuertipp: Änderungen 2006

Mit dem Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen wurde die Verlustverrechnung aus sog. Steuersparfonds rückwirkend zum 10.11.2005 eingeschränkt. Bei Neuabschlüssen können Verluste aus solchen Fonds nur noch mit den positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden. Betroffen sind insbesondere Verluste aus Medienfonds, Schiffsbeteiligungen, New Energy Fonds, Leasingfonds, Wertpapierhandelsfonds und Videogamefonds. Nicht betroffen sind Private Equity und Venture Capital Fonds, da diese ihren Anlegern konzeptionell keine Verluste zuweisen.

Ab 1.1.2006 wurde auch die Eigenheimzulage abgeschafft. Nur Bauherren, die vor dem 1.1.2006 mit der Herstellung begonnen bzw. Erwerber, die vor diesem Datum den notariellen Vertrag abgeschlossen haben, besitzen noch einen Anspruch auf die Zulage über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren. Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird. Anspruchsberechtigte, denen bereits eine Eigenheimzulage gewährt wird, erhalten diese auch weiterhin bis zum Ende des Förderzeitraums. Die Förderung eines Folgeobjekts ist allerdings ausgeschlossen. Wer im achtjährigen Förderzeitraum umziehen muss, kann für die verbleibenden Förderjahre keine Zulage zugunsten einer neu erworbenen Wohnung mehr in Anspruch nehmen.

Das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm enthält diverse Maßnahmen. Darunter fallen unter anderem:

  1. Die Freibeträge für Abfindungen, die auf Grund der Auflösung eines Dienstverhältnisses gezahlt werden, werden abgeschafft. Allerdings sieht das Gesetz aus Gründen des Vertrauensschutzes eine Übergangsregelung vor. Danach gilt die Steuerfreiheit weiter für Abfindungen, auf die bereits im Jahr 2005 ein Anspruch entstand oder für Abfindungen, die auf Grund einer im Jahr 2005 erhobenen Kündigungsschutzklage fließen werden. Die Kündigungsschutzklage muss nicht bis zum 31.12.2005 entschieden sein. Allerdings muss die Abfindung dem Arbeitnehmer vor dem 1.1.2008 zufließen. Dies bedeutet, dass Verträge über Abfindungen noch in 2005 abgeschlossen werden mussten bzw. eine Klage anhängig sein musste, um die bisherigen Freibeträge nutzen zu können. Die Auszahlung kann in 2006 oder 2007 erfolgen. Die 1/5-Regelung bleibt davon unberührt.
  2. Außerdem wurde die Steuerfreiheit für Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen aufgrund gesetzlicher Vorschriften, z. B. nach dem Beamten- oder Soldatenversorgungsgesetz abgeschafft.
  3. Für Heirats- und Geburtsbeihilfen wurde die begrenzte Steuerfreiheit von jeweils 315,00 Euro aufgehoben.
  4. Für Mietwohngebäude ist die degressive Abschreibung für Neufälle zum 1.1.2006 entfallen.
  5. Der Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten wurde ab 2006 abgeschafft. Der Werbungskostenabzug ist allerdings davon nicht betroffen. Kosten, die den einzelnen Einkunftsarten direkt zuordenbar sind, können weiterhin als Werbungskosten angesetzt werden. Auch der Betriebsausgabenabzug bleibt von der Neuregelung unberührt.

An dieser Stelle kann nur ein grober Überblick über die wichtigsten, bisher beschlossenen Änderungen geboten werden. Für diverse weitere Änderungen liegen momentan nur Gesetzes-entwürfe vor, für die das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Trotzdem sollen einige Änderungen nach Abschluss der Gesetzgebung rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft treten. Dazu zählen z.B. die geplante Änderung bei der Firmenwagenbesteuerung, nach der die Besteuerung der privaten Nutzung von Firmenwagen unter der Anwendung der 1% - Regelung auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens beschränkt werden soll. Das würde bedeuten, dass Kosten für Fahrzeuge, die weniger als 50% betrieblich genutzt werden, dann nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden könnten. Eine weitere geplante Änderung ist die erhöhte Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten. Wir werden später an dieser Stelle über die Entwicklung der geplanten Vorhaben berichten.



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