Service für Einsender

Hilfe
Ergebnisse pro Seite: 
DAR Labor28 - Gesundheit ist messbar
MVZ Labor 28 AG MVZ Labor 28 AG MVZ Labor 28 AG MVZ Labor 28 AG MVZ Labor 28 AG MVZ Labor 28 AG Laborgemeinschaft Laborgemeinschaft
MVZ Labor 28 AGMVZ Labor 28 AGMVZ Labor 28 AGMVZ Labor 28 AGMVZ Labor 28 AGLaborgemeinschaftLaborgemeinschaftLaborgemeinschaft Berlin

[Lab28: Aktuell]

[Lab28: Archiv]

[Alle Artikel]

Lab 28 - Ausgabe März 2004

Der Steuertipp:

 

Änderungen zum Jahreswechsel

 

Zum 01.01.2004 traten diverse Änderungen aufgrund der im Dezember 2003 beschlossenen Steuerreform in Kraft. Die folgenden Ausführungen sollen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Steuerrecht ab 2004 geben, die die meisten Steuerpflichtigen direkt betreffen.

Lab28 - Ausgabe März 2004

Kräfte sammeln
Veranstaltungskalender
Homocystein, Folsäure und B-Vitamine
Cystatin C
Bestimmung von IgG-Antikörpern
Thrombophiliediagnostik in der Schwangerschaft
Labortipp: Arthralgien/Arthritis
Labordiagnostik der Endplatten-Erkrankungen
Vollblut und Plasmaviskosität
Gesundheitsämter überprüfen Sterilisatoren
Aktuelles zur Syphilis
Steuertipp: Änderungen zum Jahreswechsel

Aufgrund der Absenkung der für die Einkommensteuer maßgeblichen Steuersätze ergibt sich ab dem Jahr 2004 eine geringere persönliche Steuerbelastung bei der Einkommensteuer. Der Spitzensteuersatz einschließlich Solidaritätszuschlag sinkt von 51,2 % auf 47,5 %.
Zur Gegenfinanzierung wurden allerdings einige Steuervergünstigungen gekürzt. So wurde der für Kapitaleinkünfte maßgebende Sparerfreibetrag auf 1.370,00 € (Ehegatten 2.740,00 €) gesenkt. Weiterhin wurde der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der in der Steuererklärung von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen wird, sofern nicht höhere Aufwendungen geltend gemacht werden, auf 920,00 € gekürzt (bisher 1.044,00 €). Außerdem wurde die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nun auf einheitlich 0,30 € je Entfernungskilometer und Arbeitstag abgesenkt. Die Steuerfreibeträge für Abfindungen, die bei Ausscheiden aus dem Betrieb vom Arbeitgeber gezahlt werden, wurden abhängig vom Alter und der Betriebszugehörigkeit vermindert.

Positiv ist, dass die Beschränkung des Verlustabzugs zwischen verschiedenen Einkunftsarten innerhalb eines Jahres aufgehoben wurde. Dafür wurde allerdings eine Beschränkung des Verlustvortrages eingeführt. Ab 2004 sind Verluste (auch Alt-Verluste) nur bis zu 1 Mio. (Ehegatten 2 Mio.) mit positiven Einkünften des Folgejahres verrechenbar. Darüber hinaus gehende Verluste können bis zu 60 % der nach Abzug von 1 Mio. verbleibenden Einkünfte abgezogen werden. Dies gilt sowohl für die Einkommen- als auch für die Körperschaft-, und Gewerbesteuer.
Weiterhin positiv ist, dass die Begrenzung für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung auf zwei Jahre, die bereits vom Bundesverfassungsgericht als nicht rechtmäßig erklärt wurde (siehe Steuertipp 2/2003), nun aufgehoben wurde.

Für Steuerpflichtige aus Berlin gibt es noch eine wichtige Änderung für den Zahlungsverkehr. Die bislang bei den einzelnen Berliner Finanzämtern angesiedelten Finanzkassen wurden aufgelöst und der gesamte Zahlungsverkehr wird künftig vom Finanzamt Charlottenburg abgewickelt. Die korrekte und vollständige Steuernummer ist für eine fehlerfreie Zuordnung der Zahlungen damit noch wichtiger als bisher.

Folgende Kontoverbindungen gelten ab sofort:

Deutsche Postbank AG
BLZ 100 100 10 Konto 691555100
Berliner Sparkasse
BLZ 100 500 00 Konto 6600046463

An dieser Stelle kann nur ein grober Überblick über die wichtigsten Änderungen geboten werden. Sollten einzelne Aspekte von besonderem Interesse sein, ist professioneller Rat einzuholen.



[nach oben] [zurück]