|
Der Steuertipp:
Zum 01.01.2004 traten diverse Änderungen aufgrund der im Dezember 2003 beschlossenen Steuerreform in Kraft. Die folgenden Ausführungen sollen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Steuerrecht ab 2004 geben, die die meisten Steuerpflichtigen direkt betreffen. Aufgrund der Absenkung der für die Einkommensteuer maßgeblichen Steuersätze ergibt sich ab dem Jahr 2004 eine geringere persönliche Steuerbelastung bei der Einkommensteuer. Der Spitzensteuersatz einschließlich Solidaritätszuschlag sinkt von 51,2 % auf 47,5 %. Positiv ist, dass die Beschränkung des Verlustabzugs zwischen verschiedenen Einkunftsarten innerhalb eines Jahres aufgehoben wurde. Dafür wurde allerdings eine Beschränkung des Verlustvortrages eingeführt. Ab 2004 sind Verluste (auch Alt-Verluste) nur bis zu 1 Mio. (Ehegatten 2 Mio.) mit positiven Einkünften des Folgejahres verrechenbar. Darüber hinaus gehende Verluste können bis zu 60 % der nach Abzug von 1 Mio. verbleibenden Einkünfte abgezogen werden. Dies gilt sowohl für die Einkommen- als auch für die Körperschaft-, und Gewerbesteuer. Für Steuerpflichtige aus Berlin gibt es noch eine wichtige Änderung für den Zahlungsverkehr. Die bislang bei den einzelnen Berliner Finanzämtern angesiedelten Finanzkassen wurden aufgelöst und der gesamte Zahlungsverkehr wird künftig vom Finanzamt Charlottenburg abgewickelt. Die korrekte und vollständige Steuernummer ist für eine fehlerfreie Zuordnung der Zahlungen damit noch wichtiger als bisher. Folgende Kontoverbindungen gelten ab sofort: Deutsche Postbank AG An dieser Stelle kann nur ein grober Überblick über die wichtigsten Änderungen geboten werden. Sollten einzelne Aspekte von besonderem Interesse sein, ist professioneller Rat einzuholen.
|