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DAR Labor28 - Gesundheit ist messbar
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Lab28 - Ausgabe März 2003


 

Abrechnungen von Leistungen

 

Abrechnungen von Leistungen aus dem Kapitel 0III bzw. MIII/IV

Lab28 - Ausgabe März 2003

Nach der Reform ist vor der Reform
Labor Schmolke kooperiert mit Labor 28
Ihre Meinung - Ihre Wünsche
Abrechnungen von Leistungen
Steckbrief E.coli - EHC
Lymphom - Diagnostik
Körperliche Leistungen und das rote Blutbild
Für Sie gelesen: Antibiotikaresistenz
Hashimoto- Thyreoditis und Schwangerschaft
Prokollagen-III-Peptid
Die Praxismanagerin
Termine im Steuerrecht

Bereits in der Vergangenheit haben wir mehrfach darauf hingewiesen, dass Laborleistungen aus dem Labor 28, die außerhalb des LG-Spektrums im OIII- bzw. im entsprechenden GOÄ-Bereich liegen, weder mit der KV noch im Rahmen der GOÄ abgerechnet werden dürfen.

Voraussetzung für eine Abrechnung ist neben der anerkannten Fachkunde die persönliche Leistungserbringung des abrechnenden Arztes. Aus unserer Kenntnis ist die staatsanwaltliche Betrachtungsweise hier wenig interpretationsfähig.

Das Labor 28 geht davon aus, dass derartige Anforderungen nur im Rahmen von Klinischen Prüfungen o. ä. angefordert werden.


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