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Geordnete Verhältnisse?
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Sicher keine Überraschung aber dennoch bezeichnend war ein vor kurzem zufällig gelesenes Umfrageergebnis, welches die ungehemmte deutsche Bürokratie als größten Demotivationsfaktor bei Freiberuflern und Mittelständlern outete.
Vermehrt wälzt der Staat das Produkt seiner fleißigen Beamten in Form von Anfragen, Statistik- und Datenanforderungen sowie Ausfüllbegehren einer schier endlosen Flut von Meldebögen auf die braven Leistungserbringer ab.
Ein schönes Beispiel zu diesem Thema ist das zum Anfang dieses Jahres gültig gewordene Infektionsschutzgesetz. Um keinen falschen Eindruck zu erwecken: Auch wir sehen selbstverständlich staatlichen Regelungsbedarf; die Notwendigkeit von Verordnungen und Richtlinien, ohne die keine Gesundheitsfürsorge bzw. faire wettbewerbliche Rahmenbedingungen gewährleistet wären, wird hier überhaupt nicht in Frage gestellt. Wichtig bleibt dabei jedoch, dass die verantwortlich Handelnden auf eine exakte Zieldefinition achten und sich am Notwendigen orientieren. Besonderer Wert müsste bei der Umsetzung auf ein hohes Maß von Anwendungspraktikabilität gelegt werden und es sollten die vorhandenen Möglichkeiten der betroffenen Marktteilnehmer berücksichtigt werden, um zusätzlichen Aufwand minimieren zu können.
In unserem Beispiel liegt alles etwas daneben. Inhaltlich bleiben einige Fragen und im Hinblick auf Praktikabilität und Informationspolitik tun sich Abgründe auf. Bezeichnender Weise ist der staatliche Mitspieler - in diesem Fall die Gesundheitsämter - am wenigsten gerüstet und vorbereitet, die Anforderungen nach dem heutigen Stand der Informationstechnologie zu bearbeiten.
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Das Büro für Auftragserfassung und Abrechnung / März 2001:
von links nach rechts: S. Baumgarten, D. Klerings, J. Hörnicke,
R. Mielke, P. Langkafel, S. Schrohe, K. Matysiak, B. Klaus,
P. Lialias, A. Chowdhary, A. Bug
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Ein weiteres Thema ist die zur Jahresmitte anstehende Überarbeitung der Laborreform. Bekanntlich war die angestrebte Einsparung von ca. 15 % voll verfehlt worden, so dass zum I/2000 eine entsprechende Korrektur als Zwischenlösung durchgeführt werden musste. Im Eifer des Verteilungskampfes wurde wider besseren Wissens mit dieser Maßnahme Stimmung gemacht. Natürlich muss ein tragfähiger und längerfristiger Kompromiss für beide Seiten erarbeitet werden. Dazu gehört aber auch die objektive Analyse der aktuellen Abrechnungsdaten bzw. deren Dynamik in einzelnen Bereichen. Hier präsentiert sich die KV gern in einer selektiven Informationspolitik, die nur bestimmten Interessen entgegen zu kommen scheint. Konkurrenz ist auch nicht zu befürchten, da diese Daten selbstverständlich nicht zur Verfügung gestellt werden. Dabei wäre schon interessant, welche Dynamik der beachtliche OIII-Anteil (erbracht durch Nicht-Laborärzte) im einzelnen erfährt. Auch sind seit langem im Laborbereich diverse Auflagen und Verordnungen im Sinne der QS notwendig und für die Honorierung eigentlich Voraussetzung, wobei die KV sich hier schwertut, die einschlägigen Bestimmungen zu diesem Thema eindeutig zu artikulieren. Das wäre eigentlich die Fürsorgepflicht zum Thema Rechtssicherheit. Um auch hier keinen falschen Eindruck zu erwecken: Selbstverständlich soll und kann jeder, der es gelernt hat, die Leistung erbringen. Die Regeln jedoch, wie sie erbracht werden, müssen für alle gleich gültig sein.
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