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Immer wieder erhalten wir Fragen zu leicht auffälligen Nüchternglucosewerten im NaF-Plasma. Unsere Einsender zweifeln an unserer Glucose-Messmethodik, wenn solche Werte bei schlanken Personen im mittleren Alter gemessen werden und der orale Glucosetoleranztest (oGTT) nicht pathologisch ausfällt. Die folgenden Ausführungen sollen helfen, solche Werte besser interpretieren zu können. Nach der American Diabetes Association (ADA) und den entsprechenden Leitlinien der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) muss zur Diagnostik des Diabetes mellitus der Glucosewert eines der folgenden Kriterien erfüllen: entsprechende klinische Symptome und eine Hyperglykämie im venösen Plasma > 200 mg/dl (11,1 mmo/l) unabhängig von Zeit und Nahrungsaufnahme, eine Nüchternglucose > 126 mg/dl (7,0 mmol/l) oder ein 2 h-Wert nach oraler Glucosebelastung von > 200 mg/dl (11,1 mmol/l). Liegt eine dieser drei Hyperglykämien vor, ist eine Wiederholungsuntersuchung zur Bestätigung an einem der nächsten Tage erforderlich. Wenn der orale Glucosetoleranztest nach 2 h zwischen 140 mg/l (7,8 mmol/l) und 200 mg/dl (11,1 mmol/l) ausfällt, liegt eine gestörte Glucosetoleranz (Impaired Glucose Tolerance, IGT) vor. Diese geht mit einem erhöhten Risiko für die Entwicklung eines Diabetes mellitus und von makrovaskulären Erkrankungen einher. Der Begriff abnorme Nüchternglucose (Impaired Fasting Glucose, IFG) bezieht sich auf auffällige Plasmaglucosewerte nach mindestens 8 h Fasten, die zwischen 100 mg/dl (5,5 mmol/l) und 125 mg/dl (6,9 mmol/l) gemessen werden. Die IFG soll ein einfach zu messendes Äquivalent für die IGT darstellen. 1997 wurde von der WHO und der ADA der IFG-Entscheidungsbereich zunächst auf 110-125 mg/dl (6,1-6,9 mmol/l) festgelegt. 2003 hat die ADA und im Gefolge die DDG den unteren Grenzwert von 110 auf 100 mg/dl (6,1 auf 5,5 mmol/l) herabgesetzt, um mehr Diabetes-Frühformen und zusätzlich mehr Patienten mit einem erhöhten Atheroskleroserisiko zu erkennen. Die WHO und die European Diabetes Epidemiology Group (EDEG) sind hingegen bis heute bei dem IFG-Entscheidungsbereich von 110-125 mg/dl (6,1-6,9 mmol/l) geblieben. Die folgende Tabelle verdeutlicht die Auswirkungen der beiden unterschiedlichen IFG-Definitionen:
Kritiker sehen in der Herabsetzung der IFG-Schwelle eine definitionsbedingte Pandemie mit erheblichen Konsequenzen für das Gesundheitswesen. Unter ökonomischer Sicht und im Hinblick auf viele Länder mit beschränkten Ressourcen hat die WHO das IFG-Kriterium 110-125 mg/dl (6.1-6.9 mmol/l) beibehalten. Außerdem soll aus Sicht der WHO der Fokus nicht zu sehr von der IGT auf die IFG verschoben werden, da die IGT bezogen auf die Erkennung des Beginns eines Diabetes mellitus und des makrovaskulären Risikos der IFG deutlich überlegen ist. Selbst mit der engeren IFG-Definition von 1997 war nicht in allen Studien ein erhöhtes kardiovaskuläres Risiko nachweisbar. Das mit Einführung der IFG beabsichtigte Ziel, eine der IGT vergleichbare Aussage zu treffen, ist nur bedingt erreicht worden. Die Fachgesellschaften sollten den unteren Entscheidungsbereich der IFG überdenken und die klinische Bedeutung der IFG besser definieren. Eine unnötige Stigmatisierung, bspw. durch einen 102 mg/dl-Glucosewert bei einem schlanken Probanden von 45 Jahren ohne Risikofaktoren, ist zu vermeiden. Hingegen sollte bei Patienten mit Risikofaktoren oder klinischen Hinweisen auf ein beginnendes metabolisches Syndrom auch dann ein oGTT erwogen werden, wenn die Nüchternglucose unter 100 mg/dl (5,5 mmol/l) gemessen wird.
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