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Wegen der Heterogenität der Antiphospholipid-Antikörper sollten gemäß internationaler Richtlinien für eine ausreichende Nachweisempfindlichkeit jeweils zwei immunologische (im Labor 28 Anti-Cardiolipin-Antikörper bzw. beta2-Glykoprotein-Antikörper) und zwei funktionelle Testverfahren (im Labor 28 Lupus-sensitive PTT bzw. Lupus-Screen-Test) miteinander kombiniert werden.(1) Für die Verdachtsdiagnose eines Antiphospholipidsyndroms genügt der Nachweis eines positiven Testes in einem der vier Testverfahren, der nach 3 Monaten bestätigt werden sollte, da erst dann der Nachweis persistierender Lupus Antikoagulanzien bzw. von Antiphospholipid-Antikörpern erbracht ist. Lupus Antikoagulanzien werden in funktionellen Testverfahren (Citratblut erforderlich) nachgewiesen. Dabei konkurrieren im Testansatz in der Plasmaprobe ggf. vorhandene Lupus-Antikoagulanzien mit den Gerinnungsfaktoren um die Bindungsstellen auf den Phospholipiden. Die Folge ist eine Verlängerung der Gerinnungszeit. Im Labor 28 werden als funktionelle Testverfahren die Lupus-senstitive PTT (Routine-PTT-Reagenz) und der Lupus-Screen (diluted Russel´s-Viper-Venom-Time [DRVVT]) eingesetzt, die im Falle der Anwesenheit eines Lupusinhibitors verlängerte Zeiten in einem oder beiden Testverfahren ergeben. Die differenzialdiagnostische Abgrenzung von einer Gerinnungsfaktorenverminderung erfolgt in unserem Labor durch Zugabe von gereinigten Phospholipiden (Lupus Confirm) bzw. durch Mischen mit Normalplasma (PTT-Plasmatauschversuch). Bei Vorliegen von Lupus Antikoagulanzien kommt es nach Zugabe von Phospholipiden zu einer Normalisierung bzw. deutlichen Reduktion der Gerinnungszeit im Lupus-Confirm-Test, wohingegen der PTT-Plasmatauschversuch mit Normalplasma keine wesentliche Verkürzung der PTT verursacht. Bei einem Faktorenmangel ergibt sich ein umgekehrtes Bild. Der immunologische Nachweis der o. g. Antiphospholipid-Antikörper erfolgt in ELISA-Technik. Hierzu ist die Einsendung von Serum erforderlich. Literatur:
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