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Maßnahmen zur Überprüfung der Hygienequalität in der Endoskopie
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Mit Herausgabe der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Koloskopie vom 20. September 2002 - als Voraussetzung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung von koloskopischen Leistungen - werden u. a. Hygienekontrollen erforderlich.
Das Labor 28 ist von der KV Berlin als Hygieneinstitut zur Durchführung der hygienisch- mikrobiologischen Überprüfungen ermächtigt worden.
Laut § 7, Maßnahmen zur Überprüfung der Hygienequalität, werden regelmäßig geeignete hygienisch-mikrobiologische Überprüfungen der Aufbereitung der Endoskope in der Arztpraxis durchgeführt. Diese Überprüfung umfasst Kontrollen von Koloskopen mittels Durchspülung und Abstrichentnahme der Endoskopkanäle sowie die während der Koloskopie verwendeten Lösungen der Optikspülsysteme.
Die Anforderungen an eine sachgerechte Hygienequalität gelten als erfüllt bei fehlendem Nachweis von folgenden Markerkeimen:
- E.Coli, anderen Enterobacteriaceae oder Enterokokken, Pseudomonaden oder weiteren Nonfermenten, Staphylococcus aureus sowie einer maximalen Keimbelastung von <10 KBE/ml in der Optik- oder Durchspüllösung.
Die nächste Prüfung erfolgt innerhalb des nachfolgenden Kalenderhalbjahres.
Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, gilt folgendes:
- a) Die Hygienequalität muss innerhalb eines Zeitraums der nachfolgenden drei Monate erneut überprüft werden.
- b) Werden diese Anforderungen erfüllt, hat die nächste Überprüfung innerhalb des nachfolgenden Kalenderhalbjahres zu erfolgen.
- c) Werden diese Anforderungen erneut nicht erfüllt, wird der . . . Fortbestand der Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Koloskopie von folgenden Auflagen abhängig gemacht:
Der Arzt muss innerhalb von sechs Wochen die Hygienequalität durch ein zugelassenes Labor kontrollieren lassen und gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis zu diesem Nachweis dürfen Leistungen der Koloskopie in der vertragsärztlichen Versorgung nicht ausgeführt und abgerechnet werden.
Die Genehmigung ist auch zu widerrufen, wenn der Arzt nicht bereit ist, die Überprüfung in seiner Arztpraxis durchführen zu lassen. Ein erneuter Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Koloskopie kann frühestens nach Ablauf von sechs Monaten nach der Mitteilung über den Widerruf der Genehmigung gestellt werden.
Ihr Labor 28 kann auch kurzfristige Terminwünsche erfüllen. Bei Interesse oder Bedarf wenden Sie sich bitte an die Arztbetreuung unter den Rufnummern, 820 93-152, -154, -170, und -250.
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