Kennzeichnung der Überweisungsscheine bei telefonischen Nachforderungen
Bei telefonischen Nachforderungen im Bereich der Laborarztpraxis ist es erforderlich, einen entsprechenden Auftragsschein (Überweisungsschein) nachzureichen.
Werden diese Scheine nicht als Nachreichung gekennzeichnet, kann es im Labor 28 zu irrtümlichen Doppelbestimmungen führen, die einen erhöhten Arbeits- und finanziellen Aufwand hervorrufen.
Das Labor 28 stellt Aufkleber zur Kennzeichnung der nachgereichten Überweisungsscheine für die von Ihnen telefonisch gemeldeten Nachforderungen zur Verfügung.
Bitte ordern sie diese Aufkleber unter „Sonstiges“ - Aufkleber Nachforderung - auf der Materialbestellkarte.
Weitere Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne das Team der Arztbetreuung unter den Rufnummern 030.82093-152, -154, -155, -170 oder -250
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