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In den neuen Impfkalender sind Ergänzungen für die Impfungen zum Schutz gegen Pneumokokken, Varizellen, Meningokokken, Pertussis und Influenza aufgenommen worden, welche kurz erläutert werden. Weiterhin wurde eine Anpassung der aktualisierten Risikogebiete für FSME vorgenommen. Ebenso findet sich der Hinweis, dass monovalenter Hämophilus-influenzae-Typ B (Hib) -Impfstoff seit Ende 2005 in Deutschland nicht mehr zugelassen ist. Somit können Impfstoffe bei Indikationsimpfung für Erwachsene (bei anatomischer oder funktioneller Asplenie) nur noch importiert werden, zulässig nach §73 Arzneimittelgesetz. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ausgaben des Epidemiologischen Bulletins (30 bis 32/2006). Pneumokokken: als generelle Impfung mit Konjugat-Impfstoff frühestmöglich und zeitgleich mit den bisher empfohlenen Impfungen für Kinder im ersten Lebensjahr bis zu 24 Monaten eingeführt. Kinder älter als 24 Monate mit chronischen Erkrankungen, angeborenen oder erworbenen Immundefekten erhalten darüber hinaus Konjugat-Impfstoff bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. Seit Einführung der Impfung gegen Hib zählen invasive Pneumokokken-Erkrankungen zu den häufigsten schwer verlaufenden bakteriellen Infektionen im Säuglings- und Kleinkindalter. Die zeitgleiche Impfung mit Impfstoffen gegen Diphtherie (D), Tetanus (T), Polio (IPV), Hib und Hepatitis B (HB), wie auch im zweiten Lebensjahr mit Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Varizellen (V) erfordert jedoch bezüglich Immunogenität und Sicherheit dringend spezielle Beachtung der entsprechenden Impfstoff-Fachinformationen! Gleichzeitige Gabe mit dem ebenfalls neu eingeführten Impfstoff gegen Meningokokken sollte vermieden werden. Meningokokken der Serogruppe C: generelle Impfung im zweiten Lebensjahr mit Konjugat-Impfstoff senkt nach Studien anderer europäischer Länder die Inzidenz von Meningokokken-C-Erkrankungen. Die bisherigen Indikationen (bei bestimmten Vorerkrankungen, Reisen in Epidemie-Gebiete, Pilgerreisen) haben keine Senkung der Inzidenz bewirkt. Die zeitgleiche Impfung mit D, T, IPV, Hib, HB und MMR ist möglich. Keine Daten liegen zur zeitgleichen MMR+Varizellen-Impfung vor, eine zeitgleiche Impfung gegen Pneumokokken wird nicht empfohlen. Die Bestimmungen zur Chemoprophylaxe von Kontaktpersonen Erkrankter wurden, auch in den Dosierungsempfehlungen, angepasst. Die Indikation besteht nach engen Kontakten im Zeitraum von 7 Tagen vor bis 10 Tagen nach Erkrankungsbeginn bei Haushaltsmitgliedern, Kontaktpersonen in Kindereinrichtungen für Kinder unter 6 Jahren, Internaten, Wohnheimen, Kasernen etc. so schnell wie möglich nach Diagnosestellung beim Indexpatienten. Pertussis: zusätzliche Auffrischimpfung im Alter von 5-6 Jahren neben der aus 4 Teilimpfungen bestehenden Grundimmunisierung im ersten Lebensjahr und der bereits bestehenden Auffrischimpfung zwischen 9 und 17 Jahren. Durch den Wegfall eines monovalenten Impfstoffes ergibt sich die Empfehlung bei jeder indizierten Impfung gegen Tetanus und Diphtherie oder T/d/Polio die Indikation zur Kombinationsimpfung mit Pertussis zu prüfen. Hierdurch wird eine verbesserte Umsetzung der Impfempfehlungen für Frauen mit Kinderwunsch sowie für enge Kontaktpersonen von Säuglingen besser gewährleistet sein. Die Grundimmunisierung durch den nur noch polyvalent erhältlichen Impfstoff (als Kombination mit Tetanus/Diphtherie) ist erschwert, da der Abstand für Wiederholungsimpfung gegen letztgenannte Erkrankungen mindestens 5 Jahre betragen soll. Ausnahmen in speziellen Fällen werden beschrieben. Die Wirksamkeit einer postexpositionellen Impfung von Kontaktpersonen ohne Impfschutz ist nicht belegt, hierzu wird jedoch eine Chemoprophylaxe mit einem Makrolid (früher ausschließlich Erythromycin) empfohlen. Influenza: neue Empfehlungen für Reisende. Neben den ohnehin bestehenden Indikationen bei Personen über 60 Jahren, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens wird auch für Gesunde (Personenkreis ohne bisherige STIKO-Empfehlung) im Zusammenhang mit Reisen die Abwägung der Indikation empfohlen. Dies gilt vor allem für Gruppenreisende (Flug- und Bahnreisen, Kreuzfahrten). Touristische Reisen in Gebiete, in denen Fälle aviärer Influenza beim Menschen aufgetreten sind, stellen bei fehlender Exposition gegenüber Geflügel wegen geringen Ansteckungsrisiken keine Indikation zur Impfung dar. Beschäftigten oder Personen mit Kontakt zu Geflügel und/oder Wildvögeln wird eine generelle jährliche Impfung empfohlen. Sie bietet Schutz vor Doppelinfektionen von aktuell zirkulierenden humanen Influenzaviren mit aviären Influenzaviren vom Subtyp A/H5N1. Damit soll die Möglichkeit eines Reassortments neuer pathogener, von Mensch zu Mensch übertragbarer Viren vermieden werden.
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