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Die wahrscheinliche Entwicklung des Gesundheitsmarktes bis 2020 stand an dieser Stelle in der letzten Ausgabe im Mittelpunkt der Betrachtung. Nunmehr bietet sich an, eine Aussage für die nächsten paar Jahre der neuen Legislaturperiode zu wagen. Fest steht, die Ausgangslage ist in den vergangenen Monaten nicht besser geworden, der Reformdruck ist unbestritten vorhanden, die Durchführung der Lösungskonzepte wird jedoch durch die ambivalente Wahlentscheidung nicht einfacher. War vor der Wahl die Beurteilung einzelner Facetten - je nach Parteiblickwinkel - positiver oder negativer ausgefallen, so ist die allgemeine Lageeinschätzung zunehmend ernüchternd. Die jüngste Studie des Kieler Institutes für Gesundheits-System-Forschung fordert die Politik auf, die Schönfärberei aufzugeben und die harte Realität anzuerkennen. Beide Bereiche, sowohl die Einnahme- wie auch die Ausgabenseite des Gesundheitssektors haben erheblichen Gestaltungsbedarf, um ein sich weiter öffnen der Schere zu verhindern. Maßnahmen in beiden Bereichen werden zum Teil deutliche Auswirkungen auf die Teilnehmer des Gesundheitsmarktes verursachen. Bei der Ausgabenseite wird versucht werden, über Einschränkungen des Leistungskataloges bzw. Erhöhung der Eigenbeteiligung, die Selbstverantwortung der Versicherten zu befördern. Für die Leistungserbringer werden die Einschränkungen durch eine allmähliche Entwicklung des Selbstzahlermarktes teilkompensiert. Spürbar zunehmen wird jedoch der Druck auf Effizienz und Qualität, welche im Zuge der fortgeschrittenen Datenvernetzung heute mit entsprechenden statistischen und betriebswirtschaftlichen Verfahren immer detaillierter und aussagekräftiger möglich werden. Die politische Konstellation lässt darüber hinaus erahnen, dass die Einflussnahme der ärztlichen Interessenvertreter beschränkt bleiben wird.
Das deutlich größere Problem droht für die Leistungserbringer durch die Neugestaltung der Einnahmenseite. Egal welche Mischform der Bürgerversicherung/Gesundheitsprämie entstehen wird, die Bedeutung der Privatversicherung wird abnehmen. Genau an diesem Punkt wird eine seit Jahren mehr oder weniger stillschweigend etablierte Strukturschwäche der deutschen Arztpraxen deutlich. Ein relatives Wohlergehen der Praxen ist weitgehend durch den Privatbereich generiert und manche nur durch die GKV bezahlten Leistungen wären ohne praxisinterne Quersubventionierung kaum möglich. Diese gravierende Strukturschwäche ist umso gefährlicher zu bewerten, da üblicherweise kaum exakte Kosten-Rechnungen in Praxen durchgeführt werden. Des weiteren wird die anstehende Novellierung der GOÄ unter dem Strich eher eine Honorareinschränkung bedeuten, da auch hier die Probleme der demografischen Entwicklung und des Mehraufwandes durch medizinischen Fortschritt gelöst werden müssen. Insofern bleibt die eigene Kreativität gefordert, herauszufinden, in welcher Richtung der notwendige Anpassungsprozess durchgeführt werden kann. Grundsätzlich muss die derzeitige Situation nicht aus einem pessimistischen Blickwinkel betrachtet werden; sie erfordert aber von allen Leistungsanbietern ein hohes Maß an Flexibilität, Fingerspitzengefühl sowie ein Schielen in Richtung Best Practice, um in dem kommenden an Dynamik zunehmenden Prozess eine günstige Position zu erreichen.
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