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Warum bekommen Sie Zertifikate vom Labor 28?
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Das Labor 28 ist zur Durchführung der Qualitätssicherungen quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen nach den Richtlinien der Bundesärztekammer (RiliBÄK), verabschiedet am 24.08.2001 für 53 festgelegte Methoden (Messgrößen) verpflichtet.
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Wie jede Praxis, die quantitative Analysen durchführt, hat auch das Labor 28 die Pflicht, neben der täglichen internen Qualitätskontrolle 4mal jährlich an einem externen Ringversuch teilzunehmen und davon mindestens 2 Ringversuche zu bestehen. Die Durchführung wird vom Eichamt im Abstand von 2 Jahren überwacht.
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Die Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate mit einer halbjährlichen Gültikeit ab Ausstellungsdatum, werden jeder einsendenden Praxis unaufgefordert als Kopie überlassen. Bitte senden Sie diese Unterlagen - mit Ihrem Kassenarztstempel und Unterschrift versehen - an die KV, denn nur mit dem Nachweis dieser Qualitätskontrolle können die in der Laborgemeinschaft bezogenen Untersuchungen abgerechnet werden.
Der fehlende Nachweis könnte ggf. zu einer Nichterstattung der Laborkosten führen!
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