Zu Beginn des Jahres 2001 wurden im Rahmen der Steuerreform einschneidende Änderungen durch die Einführung des sogenannten Halbeinkünfteverfahrens bei der Besteuerung von Dividenden vorgenommen. Das Halbeinkünfteverfahren ersetzt das sogenannte Anrechnungsverfahren, bei dem die von der Gesellschaft gezahlte Körperschaftsteuer auf die Steuerlast des Aktionärs angerechnet wurde. Zur Kompensation wurde der Steuersatz abgesenkt. Dieser Systemwechsel soll die Besteuerung von Kapitalgesellschaften und ihren Aktionären einfacher und transparenter machen.
Diese Änderung betrifft Kapitalgesellschaften aber auch private Investoren, die aus Aktien und Investmentfonds Dividenden beziehen. Denn das Halbeinkünfteverfahren beinhaltet einerseits, dass Unternehmensgewinne ab dem Veranlagungszeitraum 2001 nur noch mit einer Körperschaftsteuer von 25% belastet werden. Andererseits erfolgt auf der Ebene der Aktionäre die Besteuerung der Dividenden aus Aktien und Investmentfonds nunmehr nur noch in Höhe der hälftigen Einkünfte bei gleichzeitigem Wegfall der Anrechnung der bereits von der Kapitalgesellschaft bezahlten Körperschaftsteuer. Anleger sollten daher ihre Freistellungsaufträge überprüfen und ggf. anpassen, da z.B. von einer Dividende in Höhe von 1.000 € auf Grund der hälftigen Besteuerung nur noch 500 € freigestellt sein müssen. Dieses Verfahren betrifft auch Spekulationsgewinne und -verluste aus der Veräußerung der Aktien, die weniger als ein Jahr im Besitz waren. Allerdings werden wohl Spekulationsgewinne demnächst unabhängig von der Besitzdauer zu versteuern sein. Für Zinseinkünfte gilt das Halbeinkünfteverfahren nicht.
Die Besteuerung der Hälfte der Dividendeneinkünfte führt auf der anderen Seite dazu, dass die Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Einkünften aus Aktien und Investmentfonds stehen, nur zur Hälfte absetzbar sind. Dies kann zu Problemen dahingehend führen, dass allgemeine Kosten wie Depotgebühren, Beratungsgebühren u.ä. nicht genau zuzuordnen sind. Hier muß eventuell eine quotale Aufteilung erfolgen.
Eine weitere Änderung ist die Absenkung der Kapitalertragsteuer auf Dividenden auf 20%. Kapitalertragsteuer wird immer dann fällig, wenn dem Steuerpflichtigen Kapitalerträge zufließen. Die die Kapitalerträge auszahlende Stelle (also die Kapitalgesellschaft oder die Bank) hat den Steuerabzug für den Steuerpflichtigen vorzunehmen und die Kapitalertragsteuer an das Finanzamt abzuführen. Die abgeführte Kapitalertragsteuer wird bei der Einkommensteuerveranlagung auf die zu zahlende Einkommensteuer wie eine Vorauszahlung angerechnet.
Das Halbeinkünfteverfahren wird für die meisten Steuerpflichtigen das erste Mal im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2002 relevant sein, da Kapitalgesellschaften Dividenden für das Geschäftsjahr 2001 überwiegend im Jahr 2002 auszahlen.
Über die aufgrund der jüngsten Steuerbeschlüsse eintretenden Änderungen werden wir in einer kommenden Folge berichten.