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Eigenabrechnung nicht selbst erbrachter Laborleistungen von OIII, MIII/IV Parametern
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Aus gegebenem Anlaß möchten wir Sie an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass die Berliner „Soko Medicus“ nach wie vor aktiv gegen Berliner Arztpraxen wegen Fehlverhalten bei der Abrechnung ermittelt.
Ein zentraler Punkt der Untersuchungen, soweit sie das Labor betreffen, stellt die Abrechnung nicht selbst erbrachter Laborleistungen aus dem Kapitel OIII, MIII/IV dar. Wir haben diese Situation auf unserem privaten Anforderungsschein berücksichtigt, indem wir mit dem Zeichen * künftig darauf hinweisen, dass Laboruntersuchungen von OIII/MIII/IV Parametern gegen Rechnung an die Praxis nur im Falle von Studien-, Mitarbeiter- oder Angehörigen-Untersuchungen etc. rechtlich möglich sind.
Auf diese Umstände haben wir in unseren Rundschreiben schon mehrmals hingewiesen. Bitte bedenken Sie, dass es nicht unsere Aufgabe ist und wir nicht in der Lage sind, zu kontrollieren, ob unsere Einsender bei uns privat angeforderte Laborleistungen aus dem Kapitel OIII/MIII/IV mit ihren Patienten privat abrechnen.
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