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Der Steuertipp:
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Unternehmenssteuerreform 2001 im Überblick
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Eine grundlegende Reform des deutschen Steuerrechts war schon seit langem Gegenstand der politischen Diskussion. Mit der Zustimmung vom 4. Juli 2000 im Bundesrat wurde das Steuersenkungsgesetz verabschiedet, das in einigen Teilbereichen des Steuerrechts zu erheblichen Veränderungen führt.
Im wesentlichen sieht das Steuersenkungsgesetz ab dem Jahr 2001 folgende Maßnahmen vor:
- Die Senkung des Eingangs- und Höchststeuersatzes bei der Einkommensteuer in Stufen. Ab 2001 beträgt der Eingangssteuersatz 19,9 % (im Jahr 2000 22,9 %) und der Höchststeuersatz 48,5 % (im Jahr 2000 51 %). Erst 2003 erfolgt eine weitere Absenkung auf 17 % beim Eingangssteuersatz und 47 % beim Höchststeuersatz.
- Gleichzeitig wird der Grundfreibetrag ab 2001 auf 14.093 DM/28.186 DM (Alleinstehende/Verheiratete) ab 2003 auf 14.525 DM/29.050 DM angehoben. Aufgrund der Senkung der Spitzensteuersätze ist es sinnvoll, Einnahmen, soweit dies möglich ist, in spätere Veranlagungszeiträume zu verschieben.
- Die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens für Dividenden anstelle des Vollanrechnungsverfahrens. Dies bedeutet, dass Dividenden nur noch zur Hälfte der Einkommensbesteuerung unterworfen werden. Die Anrechnung von Steuern, die die ausschüttende Kapitalgesellschaft entrichtet hat, entfällt allerdings. Auch die Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an Kapitalgesellschaften fällt unter das Halbeinkünfteverfahren.
- Die Erhöhung des Freibetrags bei Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben von 60.000 DM auf 100.000 DM.
- Die Senkung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter von 30 %
auf 20 %.
- Die pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer auf Teile der Einkommensteuer, die auf gewerbliche Einkünfte entfällt.
Noch im Gesetzgebungsverfahren befindet sich eine Neuregelung zur Absenkung des Spitzensteuersatzes auf 42 % ab dem Veranlagungszeitraum 2005 und die Wiedereinführung des halben Steuersatzes für bestimmte Betriebsveräußerungen. Wegen der gravierenden Änderungen, die die Reform mit sich bringt, sollten sinnvolle Strategien gemeinsam mit dem Steuerberater entwickelt werden. So wird es in vielen Fällen z. B. zweckmäßig sein, ohnehin notwendige Betriebsausgaben vorzuziehen oder geplante Unternehmensveräußerungen später durchzuführen.
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