| |
|
|
|
| |
|
Parodontitis
|
|
| |
|
|
|
| |
|
|
|
 |
|
Worum geht es...
|
|
| |
|
Parodontitis ist eine Infektionskrankheit des Zahnfleisches mit Lockerung der Zähne, Knochenschwund und Zahnausfall als Folge. Ursache ist der vermehrte Bakterienbesatz mit pathogenen anaeroben Bakterienarten am harten und weichen Zahnbelag. Die Freisetzung von Enzymen und Toxinen kann zu schlechtem Mundgeruch und Zersetzung von Knochensubstanz führen.
|
|
 |
|
Was kann dagegen getan werden?
|
|
| |
|
Eine mikrobiologische Diagnostik der Markerkeime ist mit der DNA-Nachweistechnik, der PCR, möglich. Erst dadurch kann ein optimales Behandlungskonzept vom Zahnarzt erstellt werden.
Eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung (Prophylaxe) durch die Prophylaxehelferin Ihrer Zahnarztpraxis ist unbedingt notwendig, um einenlangfristigen Erfolg zu erzielen.
|
|
 |
|
Vorbereitung und Pflege von Implantaten.
|
|
| |
|
Im Rahmen der Nachsorge von Implantaten ist ebenfalls eine Bestimmung der Parodontitiskeime anzuraten. Eine regelmäßige Prophylaxe ist zu empfehlen, denn nur so kann ein Implantat ein Leben lang erhalten und funktionstüchtig bleiben. Unter bestimmten Umständen ist vor dem Setzen eines Implantates der Interleukintest als Risikotest durchzuführen.
|
|
 |
|
Was ist Parodontitis?
|
|
| |
|
Parodontitis ist eine Infektionskrankheit des Zahnfleisches und des Zahnhalteapparates. Sie wird hervorgerufen durch pathogene Bakterien, deren Wirkung durch weiche und harte Beläge am Zahn und der Zahnwurzel noch verstärkt wird. Die Parodontitis geht mit Entzündungen des Zahnfleisches, Bildung von so genannten Taschen am Zahnrand, mit schlechtem Mundgeruch und Geschmack sowie mit Zahnlockerung, Zahnausfall und Knocheneinschmelzung einher.
Durch eine gezielte Diagnostik kann man ein optimales Behandlungskonzept erarbeiten, um damit einen guten Behandlungserfolg zu erzielen und weitere Folgeerkrankungen des gesamten Organismus zu verhindern.
Der molekularbiologische Basistest weist die fünf wichtigsten pathogenen Bakterien nach:
- Aggregatibacter (früher: Actinobacillus) actinomycetemcomitans,
- Porphyromonas gingivalis,
- Prevotella intermedia,
- TannereIla forsythensis (früher: Bacteriodes forsythus) und Treponema denticola.
In besonders indizierten Fällen ist eine erweiterte Keimdiagnostik möglich. Dabei werden zusätzlich folgende sechs Spezies nachgewiesen:
- Peptostreptococcus micros
- Fusobacterium nucleatum
- Campylobacter rectus
- Eubacterium nodatum
- Eikenella corrodens
- Capnocytophaga spp.
Die Diagnostik ist notwendig, um die mechanische Therapie ggf. mit einer antibiotischen Therapie gezielt unterstützen zu können. Gekoppelt mit einer regelmäßigen Prophylaxe ist so eine Langzeitwirkung für gesunde Zähne zu erreichen.
|
|
 |
|
Die Wirkung der Parodontitis auf den Organismus
|
|
| |
|
Wird die Parodontitis nicht rechtzeitig gestoppt, drohen Zahnausfall und Zerstörung des Kieferknochens als sichtbares zahnmedizinisches Problem.
Darüber hinaus sind Zusammenhänge zwischen Parodontitis und anderen systemischen Erkrankungen wie Diabetes, Rheuma und Arthritis sowie Herzrhythmusstörungen in wissenschaftlichen Untersuchungen beschrieben worden. Bei erstgebärenden Schwangeren beobachtet man ein erhöhtes Risiko für Frühgeburten.
Die pathogenen Keime der Parodontitis und deren freigesetzte Toxine wirken sich dabei negativ auf den Verlauf O.g. systemischer Krankheiten aus. Die allgemeine Immunabwehr ist herabgesetzt.
Durch den Einfluss der pathogenen Bakterien werden eine Reihe von Enzymen und Toxinen freigesetzt, die die weitere Zerstörung des Bindegewebes und der Knochensubstanz vorantreiben. Neben den Risikofaktoren wie Rauchen, unzureichende Mundhygiene, psychischer Stress oder systemische Erkrankungen wird auch den Interleukinen als Entzündungsmediatoren eine besondere Rolle zugeordnet. Treten bei Patienten Mutationen auf dem Interleukin-Gen auf, kann es zu einer verstärkten Gewebereaktion mit Bindegewebs- und Knochenabbau führen. Als Untersuchungsmaterial für die Diagnostik der Interleukin-Genvariante eignet sich ein Abstrich von der Wangenschleimhaut.
Fragen Sie Ihren Zahnarzt. Nur er kann durch geeignete Maßnahmen dazu beitragen, dass Sie Ihre Zähne ein Leben lang gesund erhalten oder weitere Folgeerkrankungen minimieren können.
|
|
 |
|
Was kann dagegen getan werden?
|
|
| |
|
Vorbeugen statt reparieren kann mit einer richtigen Prophylaxe erreicht werden. Je früher desto besser!
Regelmäßige persönliche Zahnpflege sind Voraussetzung, reichen aber nicht aus, um eine bestehende Parodontitis oder eine beginnende Gingivitis zu beseitigen. Ihr Zahnarzt bietet Ihnen deshalb die Prophylaxe als professionelle Zahnreinigung an.
Dabei werden Beläge und Bakterien von den Zähnen mechanisch entfernt. Die Bakterienlast kann durch diese Maßnahmen zwar verringert, nicht aber vollständig beseitigt werden. Deshalb kann je nach klinischem Bild eine ergänzende medikamentöse Therapie durchgeführt werden. Dazu ist es notwendig, zuerst eine Parodontitis-Keimbestimmung mit dem DNA-Nachweis durchzuführen.
Anhand des Laborbefundes entscheidet Ihr Zahnarzt über die optimale Behandlung der Erkrankung und die Fortführung der Prophylaxe in regelmäßigen Abständen, um die Gesundheit und die volle Leistungsfähigkeit wieder herzustellen.
Durch diese Maßnahme ist es möglich die eigenen Zähne ein Leben lang gesund zu erhalten und den Zahnersatz tatsächlich nur als notwendiges Übel in höherem Lebensalter in Kauf nehmen zu müssen.
|
|
| |
|
|
|
 |
|
Individuelle Gesundheitsleistungen IGeL
|
|
| |
|
Als gesundheitliche Vorsorgeuntersuchung wird die Diagnostik der Parodontitis-Markerkeime von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Die gesetzlich Versicherten müssen deshalb die Kosten selbst zahlen.
|
|
 |
|
Untersuchungen:
|
|
| |
|
|
Parodontitis-Basisdiagnostik (5 Keime)
Parodontitis-Erweiterungsdiagnostik (6 Keime)
Parodontitis-Risikotest (Interleukin-Gen-Variante)
|
€ 46,63
€ 46,63
€ 99,00
|
|
Privat-Versicherte:
|
|
Parodontitis-Keimdiagnostik
zusätzliche Keimdiagnostik
|
€ 53,63*
€ 53,63*
|
|
Parodontitis-Risikotest (Interleukin-Gen-Variante)
|
€ 113,95*
|
|
* zzgl. Versand- und Portokosten, Gebühr nach § 10 GOÄ.
|
|
|