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DAR Labor28 - Gesundheit ist messbar
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Hygiene (3)

Hygiene

Auflistung der Erreger mit besonderen Resistenzen nach Vorgabe des Infektionsschutzgesetzes (im Rahmen der mikrobiologischen Diagnostik)

Laut § 23 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind:

„ Leiter von Krankenhäusern und von Einrichtungen für ambulantes Operieren verpflichtet, die vom Robert Koch-Institut festgelegten nosokomialen Infektionen und das Auftreten von Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen fortlaufend in einer gesonderten Niederschrift aufzuzeichnen und zu bewerten. Die Aufzeichnungen sind zehn Jahre aufzubewahren. Dem zuständigen Gesundheitsamt ist auf Verlangen Einsicht in die Aufzeichnungen zu gewähren.“

Als klinisch-mikrobiologisches Labor stellen wir Ihnen im Rahmen der mikrobiologischen Diagnostik die zu erfassenden Daten in übersichtlicher Form zur Verfügung. Diese dienen einer patientenbezogenen und nach Untersuchungszeitraum und Herkunft des Isolats aufgeschlüsselten Bewertung. Die erhobenen Daten sollen die Grundlage für eine surveillancebasierte Selbstkontrolle bilden und insbesondere zur Vermeidung der Ausbreitung schwer zu therapierender Erreger dienen.
Die Datenerfassung in tabellarischer Form erleichtert dabei die Erkennung eines Ausbruchs, so dass mit Verbesserung des Hygienemanagements, Kommunikation zwischen verlegenden und aufnehmenden Einrichtungen oder der Einschränkung bzw. Änderung des Antibiotikaeinsatzes rasch interveniert werden kann.

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